Ziel ist es, Lernergebnisse / Kompetenzen, die in anderen Bildungsgängen oder Lernorten erworben wurden, auf den angestrebten Berufsbildungsabschluss anzurechnen. Dazu ist es erforderlich, Verfahren zur Bestimmung, Bewertung und Anrechnung beruflicher Lernergebnisse / Kompetenzen zu entwickeln und ihre Anwendung in der Praxis beispielhaft zu erproben.
Dabei sind jeweils folgende Teilschritte zu berücksichtigen:
1. Definition von Lerneinheiten
Für den Begriff "Lerneinheit" gibt es keine verbindliche Definition. Er kann je nach Kontext sowohl bezüglich seines inhaltlichen als auch seines zeitlichen Umfangs variabel festgelegt werden. Für die Anrechnung von Lernergebnissen / Kompetenzen in einer Lerneinheit ist es daher erforderlich, dass diese nach transparenten und validen Verfahren festgelegt und bewertet wird.
Dieser Prozess beinhaltet: die Erfassung von Lernergebnissen / Kompetenzen entsprechend dem Prinzip eines outcome-orientierten Ansatzes sowie
die Entwicklung von validen Verfahren zur Erfassung von Lerneinheiten einschließlich der Dimensionierung von Lerneinheiten auf der Basis bestehender Ausbildungsordnungen, Rahmenlehrpläne, Prüfungsordnungen, etc. sowie von ggf. vorhandenen betrieblichen Referenzprofilen. Dabei sollen die unterschiedlichen Abschlüsse ergebnisorientiert beschrieben und - unter Berücksichtigung des Berufsprinzips - in bewertbare Lerneinheiten strukturiert werden. Für die Vergleichbarkeit und die Anrechnung ist es des Weiteren notwendig, das Lernergebnis einem [nationalen oder europäischen] Kompetenzniveau zuzuordnen sowie entsprechend dieser Niveausystematik zu beschreiben.
2. Bewertung von Lernergebnissen, Validierung, Dokumentation
Um die Anrechenbarkeit herzustellen, ist es erforderlich, erworbene Lernergebnisse / Kompetenzen zu validieren, zu zertifizieren und zu dokumentieren sowie die Bewertungskriterien unter Berücksichtigung von Reliabilität einerseits und Praktikabilität sowie Verfahrensökonomie andererseits darzulegen. (Verfahren müssen so anwenderfreundlich sein, dass sie nicht zum Mobilitätshindernis werden.)
3. Festlegung der Leistungspunkte
Vor dem Hintergrund der erforderlichen Flexibilität bei der Dimensionierung von Lerneinheiten ist es notwendig, Kriterien für die Gewichtung von Lerneinheiten und die Festlegung und Zuordnung von Leistungspunkten in Relation zum angestrebten Bildungsabschluss zu entwickeln. Dabei sollen die Ansätze des europäischen ECVET-Vorschlages berücksichtigt und weiterentwickelt werden.
4. Entwicklung von Anrechnungsmodellen
Zur Entwicklung von allgemein akzeptierten / verbindlichen Mechanismen zum Transfer von Lernergebnissen / Kompetenzen bzw. von Lerneinheiten mittels Leistungspunkten sollen im Rahmen der Pilotinitiative allgemeine Grundsätze sowie qualitätssichernde Maßnahmen der Anrechnung formuliert werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob mögliche Anrechnungsmodelle berufsspezifisch und kontextbezogen strukturiert werden müssen oder ob diese auch übergreifend funktionieren können.
5. Rahmenbedingungen
Für die Umsetzung und das Funktionieren eines Leistungspunktesystems spielen Kooperation und Vertrauen der beteiligten Institutionen, aber auch der Lernenden eine zentrale Rolle. In den Pilotprojekten sollen in Kooperation mit der projektübergreifenden wissenschaftlichen Begleitung (förderliche und/oder hemmende) Bedingungen und Kriterien für die Anwendung eines Leistungspunktesystems auf institutioneller und ordnungspolitischer Ebene identifiziert werden, um Chancen und Grenzen für die Generalisierung von Kooperationsformen und Verfahren beurteilen zu können. Des Weiteren soll innerhalb der Projekte die Nutzbarkeit von europäischen Transparenzinstrumenten, wie beispielsweise des Europass (Mobilität) und des Europäischen Qualifikationsrahmens geprüft werden. Ergebnisse von bereits existierenden Programmen und Projekten, wie die BMBF-Pilotinitiative zur "Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge", das BLK-Programm zur "Entwicklung eines Leistungspunktsystems an Hochschulen" sowie das DFG-Schwerpunktprogramm "Kompetenzmodelle zur Erfassung individueller Lernergebnisse und zur Bilanzierung von Bildungsprozessen" sind von allen Auftragnehmern so weit als möglich einzubeziehen.
Für die Pilotprojekte ist jeweils eine Steuerungsgruppe mit beratender und unterstützender Funktion zu bilden. Deren Mitglieder sind Projektbeteiligte und der operative Kooperationspartner BIBB. Das sind je nach Schnittstellenthematik in der Regel Experten aus Unternehmen, Vertreter der zuständigen Stellen, insbesondere Mitglieder von Prüfungsausschüssen, Arbeitnehmervertreter und Vertreter von Bildungsträgern. Die Träger der Pilotprojekte sind verpflichtet, mit der Steuerungsgruppe, mit den anderen Projekten und insbesondere mit der wissenschaftlichen Begleitung zusammen zu arbeiten, um relevante übergreifende Fragestellungen zu diskutieren, Informationen insbesondere zu methodischen Aspekten und Arbeitsergebnisse auszutauschen und sich am wissenschaftlichen und öffentlichkeitsorientierten Diskurs koordiniert und aktiv zu beteiligen.